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7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)

7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)

KLIEMT.Arbeitsrecht

In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen jeden Dienstag in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat. Ob Sie CEO, Top-Managerin oder HR-Profi sind – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die die Arbeitswelt heute bewegen. Von aktuellen Gesetzgebungen bis zu strategischen Überlegungen im Personalmanagement, unsere erfahrenen Anwälte bringen ihre Expertise direkt zu Ihnen. Mit rund 95 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten ist KLIEMT.Arbeitsrecht die größte auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Deutschland. Mehr als die Hälfte der DAX-Konzerne, eine Vielzahl erfolgreicher deutscher Mittelständler und etliche weltweit tätige Konzerne vertrauen auf die arbeitsrechtliche Expertise von KLIEMT.Arbeitsrecht. Wir freuen uns sehr über Ihr Feedback unter 7minutes@kliemt.de! Bitte beachten Sie, dass die Inhalte des Podcasts keine individuelle juristische Beratung ersetzen. www.kliemt.de

131 - Episode 131: Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitendem Arbeiten, Bildungsurlaub und NIS-2
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  • 131 - Episode 131: Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitendem Arbeiten, Bildungsurlaub und NIS-2

    In dieser Episode geht es um: 1. Grenzenlos arbeiten, grenzenloses Risiko? Rechtswahlklauseln in Arbeitsverträgen Homeoffice im Ausland klingt unkompliziert – kann arbeitsrechtlich aber weitreichende Folgen haben. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Vorformulierte Rechtswahlklauseln zugunsten deutschen Rechts müssen transparent sein. Sie dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass zwingende Schutzvorschriften des ohne Rechtswahl anwendbaren ausländischen Rechts ausgeschlossen sind. Für Arbeitgeber ist das ein Anlass, Vertragsmuster und insbesondere Ausland-Homeoffice-Konstellationen kurzfristig zu überprüfen. 2. Bildungsurlaub: Eine Frage des Bundeslands Bildungsurlaub ist Ländersache. Deshalb kann dieselbe Weiterbildung – etwa ein Sprachkurs – je nach Bundesland anders bewertet werden. Maßgeblich sind nicht nur Inhalt und Anerkennung der Maßnahme, sondern auch das konkret anwendbare Landesrecht sowie formale Voraussetzungen wie Wartezeiten und Antragsfristen. Besonders komplex wird es bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort: Dann kann entscheidend sein, wo das Arbeitsverhältnis organisatorisch gesteuert wird – etwa durch Personalverwaltung, Dienstplanung oder die Ausübung des Weisungsrechts. 3. NIS-2: Cybersicherheit trifft Arbeitsrecht Im Rahmen unserer Sonderreihe widmen wir uns den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der neuen Cybersicherheitsanforderungen durch NIS-2 und das deutsche Umsetzungsgesetz. NIS-2 ist nicht nur ein Thema für die IT. Für Unternehmen geht es um klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen, Monitoring und belastbare Notfallprozesse. Gerade HR ist gefragt, wenn neue Rollen entstehen, Mitarbeitende verbindlich geschult werden sollen oder Erreichbarkeiten für Cybervorfälle geregelt werden müssen. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

    Tue, 29 Sep 2026 - 08min
  • 130 - Episode 130: KI-Token, betriebliche Altersversorgung und Betriebsänderungen durch neue IT-Systeme

    In dieser Episode geht es um: 1. KI-Token: Arbeitsmittel oder Vergütung? Zunächst befassen wir uns mit der arbeitsrechtlichen Einordnung von KI-Token. Während sie auf den ersten Blick lediglich als technisches Hilfsmittel für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz erscheinen, stellt sich zunehmend die Frage, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Vergütungsbestandteil anzusehen sein können. Die Folge erläutert, welche Bedeutung die tatsächliche Verwendung der Token hat, warum insbesondere eine private Nutzung arbeits- und vergütungsrechtlich relevant werden kann und welche Anforderungen Arbeitgeber bei der Verteilung von KI-Token beachten sollten. Außerdem wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen die Entgelttransparenzrichtlinie betroffen sein kann und weshalb eine sachgerechte Vergabe nach Funktion und Aufgabenbereich empfehlenswert ist. 2. Betriebliche Altersversorgung: Vergütung erhöhen, ohne Versorgungsverpflichtungen auszuweiten Außerdem werfen wir einen Blick auf die Auswirkungen von Gehaltserhöhungen und Zulagen auf die betriebliche Altersversorgung. Viele Versorgungszusagen knüpfen an das ruhegeldfähige Einkommen an, sodass Vergütungsanpassungen langfristig erhebliche finanzielle Folgen für Arbeitgeber haben können. Die Folge zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Vergütungsbestandteile von der späteren Rentenberechnung ausgenommen werden können und welche Gestaltungsmöglichkeiten sowohl tarifvertraglich als auch individualvertraglich bestehen. Dabei wird erläutert, warum eine sorgfältige Ausgestaltung der Versorgungsordnung sowie klare und transparente Regelungen für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. 3. Betriebsänderung durch Einführung neuer KI- und IT-Systeme Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit und Digitalisierung im Unternehmen widmen wir uns darüber hinaus der Frage, wann die Einführung neuer IT- oder KI-Systeme eine Betriebsänderung darstellen kann. Nicht jede technische Neuerung löst Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Umfangreiche Veränderungen von Arbeitsabläufen, Aufgabenstrukturen oder Qualifikationsanforderungen können jedoch schnell die Schwelle zur Betriebsänderung überschreiten. Die Folge beleuchtet, welche Kriterien bei der rechtlichen Einordnung maßgeblich sind, welche Beteiligungsrechte Betriebsräten in diesen Fällen zustehen und welche Risiken Unternehmen drohen, wenn entsprechende Verfahren nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Zudem wird aufgezeigt, warum die frühzeitige arbeitsrechtliche Bewertung von IT-Projekten entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung sein kann. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

    Tue, 22 Sep 2026 - 07min
  • 129 - Episode 129: Arbeitsrecht im Profifußball, AGG-Schadensersatz und IT-Betriebsordnung

    In dieser Episode geht es um: 1. Befristete Verträge und Abstiegsklauseln im Profifußball Passend zum Start der Bundesliga-Saison geht es zunächst um die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Profifußballs. Befristete Arbeitsverträge sind dort üblich und können wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sein. Die Folge erläutert, warum dieser Befristungsgrund bei Profispielern anerkannt ist und nach aktueller Rechtsprechung auch bei Trainern und Co-Trainern eine Rolle spielen kann. Außerdem geht es um die Wirksamkeit von Abstiegsklauseln. Diese sehen häufig vor, dass das Arbeitsverhältnis beim sportlichen Abstieg endet und unterliegen damit den strengen Anforderungen des Befristungsrechts. Für Arbeitgeber kommt es insbesondere auf Schriftform, Bestimmtheit und einen tragfähigen Sachgrund an. Je geringer der Einfluss des Beschäftigten auf den sportlichen Erfolg ist, desto kritischer kann die Wirksamkeit einer solchen Klausel sein. 2. Diskriminierende Bewerbungsabsage: Wie lange kann Schadensersatz verlangt werden? Im zweiten Teil geht es um eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. September 2026 zum materiellen Schadensersatz nach einer diskriminierenden Bewerbungsabsage. Das BAG stellt klar, dass bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren grundsätzlich auch längerfristige Verdienstausfälle ersatzfähig sein können und hierfür keine pauschale Haftungsobergrenze besteht. Gleichzeitig läuft die Haftung nicht unbegrenzt fort. Nimmt der abgelehnte Bewerber später eine seiner Qualifikation entsprechende und dauerhaft verfestigte Tätigkeit auf, kann dadurch der Kausalzusammenhang zur ursprünglichen Benachteiligung enden. Für Arbeitgeber bleibt trotzdem entscheidend, Auswahlentscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, Stellenanzeigen sorgfältig zu formulieren und bei Schadensersatzforderungen genau zu prüfen, ob spätere Einkommensunterschiede noch auf die ursprüngliche Ablehnung zurückzuführen sind. 3. IT-Betriebsordnung: Klare Regeln für digitale Arbeitsmittel Zudem stehen IT-Betriebsordnungen als Instrument für mehr Sicherheit im digitalen Arbeitsalltag im Fokus. Gerade in geopolitisch angespannten Zeiten können informelle Kommunikationswege, private Messenger-Dienste oder externe Speichermedien erhebliche Risiken für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten schaffen. Die Folge zeigt, warum klare Vorgaben zur privaten Nutzung von Internet und E-Mail, zu Messenger-Diensten auf Dienstgeräten sowie zum Umgang mit USB-Ports, externen Festplatten oder Bluetooth-Verbindungen wichtig sind. Neben technischen Schutzmaßnahmen braucht es verbindliche Verhaltensregeln. Zugleich ist die Mitbestimmung zu beachten, da viele Regelungen das Verhalten von Beschäftigten betreffen oder technische Kontrollmöglichkeiten eröffnen. Ein tragfähiges Sicherheitskonzept sollte daher Sicherheitsinteressen und Beschäftigtenschutz ausgewogen miteinander verbinden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

    Tue, 15 Sep 2026 - 08min
  • 128 - Episode 128: Kündigungsschutz für Hochverdiener, Zukunft der Altersteilzeit und politische Demonstrationen während der Arbeitszeit

    In dieser Episode geht es um: 1. Neue Beendigungsmöglichkeiten: Kein Kündigungsschutz mehr für Hochverdiener? Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes für besonders gut verdienende Beschäftigte. Betroffen sein sollen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach den bisherigen Ankündigungen würde dies aktuell Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von mehr als 177.450 Euro betreffen. Künftig sollen Arbeitgeber bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen können, ohne hierfür einen besonderen Grund darlegen zu müssen. Im Gegenzug wäre eine Abfindung zu zahlen. Der allgemeine Kündigungsschutz würde damit allerdings nicht vollständig entfallen. Sonderkündigungsschutz, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die sonstigen Anforderungen an eine wirksame Kündigung blieben weiterhin bestehen. Für Arbeitgeber könnte die Reform vor allem mehr Planungssicherheit schaffen und das Risiko hoher Annahmeverzugslohnansprüche reduzieren. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Detailfragen offen, etwa zur Berechnung der Einkommensgrenze oder zur Anwendung auf bestehende Arbeitsverhältnisse. 2. Blockmodell vor dem Aus? Was HR jetzt wissen, muss: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 Empfehlungen für eine Reform der Altersteilzeit vorgelegt. Besonders relevant ist dabei die Empfehlung, das Mindestalter für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das bislang weit verbreitete Blockmodell abzuschaffen. Beim Blockmodell leisten Beschäftigte zunächst ihre Arbeit in vollem Umfang und werden anschließend für die verbleibende Altersteilzeit vollständig freigestellt. Gerade bei Restrukturierungen und der Nachfolgeplanung hat sich dieses Modell in der Praxis bewährt. Sollte die Reform umgesetzt werden, stünde künftig nur noch das klassische Teilzeitmodell zur Verfügung, bei dem die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit hinweg reduziert wird. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Personalplanung, Wissenstransfer und bestehende betriebliche Regelungen. Arbeitgeber sollten deshalb die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und bestehende Strategien zur Altersteilzeit frühzeitig überprüfen. 3. Demonstration statt Arbeit: Welche Rechte und Pflichten gelten? Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, wie mit Beschäftigten umzugehen ist, die während der Arbeitszeit an politischen Demonstrationen teilnehmen möchten. Zwar schützt die Versammlungsfreiheit das Recht auf Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, sie hebt jedoch die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht nicht auf. Eine automatische Freistellung besteht daher grundsätzlich nicht. Beschäftigte müssen Urlaub beantragen, Zeitguthaben nutzen oder eine andere mit dem Arbeitgeber abgestimmte Lösung finden. Arbeitgeber können freiwillig eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung gewähren, soweit keine anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Bleiben Arbeitnehmer ohne Zustimmung der Arbeit fern, handelt es sich regelmäßig um unentschuldigtes Fehlen mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Eine klare Kommunikation zu den betrieblichen Möglichkeiten hilft dabei, Missverständnisse und Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

    Tue, 08 Sep 2026 - 08min
  • 127 - Episode 127: Diversity-Trainings rechtssicher gestalten und Security-Pflichten bei mobiler Arbeit

    In dieser Episode geht es um: 1. Diversity-Trainings: Rechtssichere Gestaltung zwischen Compliance und Weisungsrecht Zunächst befassen wir uns mit der rechtssicheren Ausgestaltung von Diversity-Trainings im Unternehmen. Solche Trainings können ein wichtiger Bestandteil der AGG-Compliance sein, wenn sie konkrete Handlungsmaßstäbe für den Arbeitsalltag vermitteln. Die Folge zeigt, welche Inhalte dabei besonders relevant sind, welche Verantwortung Führungskräften und HR zukommt und warum auch die Dokumentation der Teilnahme eine wichtige Rolle spielen kann. Zugleich wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine verpflichtende Teilnahme zulässig ist und wo die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts liegen – insbesondere dann, wenn Trainings nicht mehr auf arbeitsbezogenes Verhalten, sondern auf persönliche politische oder weltanschauliche Überzeugungen zielen. 2. Diversity-Trainings und Mitbestimmung: Wann ist der Betriebsrat einzubeziehen? Darüber hinaus geht es um die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Diversity-Trainings. Ein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht zwar nicht, die konkrete Ausgestaltung eines Trainings kann jedoch Beteiligungsrechte auslösen. Relevant kann dies insbesondere bei verbindlichen Verhaltensregeln, Beschwerde- und Meldeprozessen, elektronischen Überwachungsmöglichkeiten oder betrieblichen Berufsbildungsaspekten werden. Die Folge zeigt, warum Trainingskonzepte daher vorab arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich geprüft, E-Learning-Funktionen datensparsam ausgestaltet und bestehende Mitbestimmungsrechte frühzeitig berücksichtigt werden sollten. 3. Security-Pflichten bei mobiler Arbeit Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit im Unternehmen widmen wir uns außerdem den Sicherheitsanforderungen bei mobiler Arbeit. Sobald Beschäftigte außerhalb des Büros auf dienstliche Daten, Systeme und Zugänge zugreifen, entstehen zusätzliche Risiken, auf die Arbeitgeber mit klaren Mobile-Work-Policies reagieren können. Die Folge erläutert, welche Vorgaben etwa zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Bildschirmsperren, Cloud-Diensten, Virenschutz und verschlüsselten Verbindungen sinnvoll sein können. Zugleich wird eingeordnet, wie weit solche Vorgaben reichen dürfen: Sicherheitsstandards müssen sich auf das berufliche Umfeld beziehen und verhältnismäßig bleiben, ohne zu einer umfassenden Kontrolle des privaten Umfelds der Beschäftigten zu führen. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

    Tue, 01 Sep 2026 - 06min
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